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Allgemeine Einkaufsbedingungen

Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten, sofern nicht im Text unseres Auftrags/ unserer Bestellung anderslautende Regelungen/ Bestimmungen enthalten sind.

  1. Vertragsabschluß
    (1) Wir bestellen ausschließlich unter unseren allgemeinen Einkaufsbedingungen. Differierende oder unseren Bedingungen entgegenstehende Vereinbarungen oder Lieferbedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn diese mit uns schriftlich vereinbart sind. Nur schriflich vereinbarte Aufträge / Bestellungen sind rechtsverbindlich, daher bedürfen mündlich erteilte Aufträge / Bestellungen der schriftlichen Bestätigung. Diese allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten auch für alle Geschäftsbeziehungen mit Ihnen in der Zukunft liegend. Änderungen unserer allgemeinen Einkaufsbedingungen treten ab dem Veröffentlichkeitsdatum in Kraft.
    (2) Vor Ihrer Annahme unserer Bestellungen / Aufträge sind diese jederzeit widerrufbar.
    (3) Entschädigungen oder Vergütungen für Besuche unserer Häuser oder die Ausarbeitung von Angeboten, Projekterstellung, usw. werden von uns nicht erstattet oder gewährt.

  2. Liefertermine, Lieferverzug
    (1) Die vereinbarten Liefertermine sind einzuhalten und verbindlich. Maßgebend für die Einhaltung der Lieferfrist /Termins ist der Eingang mangelfreier Ware bei von uns genannten Annahmestelle / Empfangsstelle oder die Abnahme durch uns an einem abweichenden Ort.
    (2) Ist von Ihrer Seite vorauszusehen, daß ein vereinbarter Termin aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden kann, so haben Sie uns dies unverzüglich unter Angabe der Ihnen bekannten Gründe und des voraussichtlichen Termins schriftlich mitzuteilen. Unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte sind Sie mindesetens zum Ersatz sämtlicher mittelbarer und unmittelbarer Verzugsschäden verpflichtet. Eine verspätete Annahme durch uns beinhaltet keinen Verzicht auf die erwähnten Ersatzansprüche. Wir behalten uns vor bei verfrühter Anlieferung eine Rücksendung zu Ihren Lasten vorzunehmen. Bei Lagerung anstelle von Rücksendung bei uns oder bei Dritten tragen Sie die Gefahr und die Kosten. Bei vorzeitiger Lieferung behalten wir uns vor die Zahlung zu dem vereinbarten Termin vorzunehmen. Wir akzeptieren Teillieferungen nur nach schriftlicher Vereinbarung. Die Liefermenge und die Restmenge ist aufzuführen.

  3. Gewährleistung
    Sämtliche von Ihnen gemachten Angaben ( Vertraglich, in der Werbung oder in Broschüren) zur Ware, Leistung oder Produkt gelten als vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des Gesetzes. Sämtliche vereinbarte Lieferungen und Leistungen haben den rechtlichen Bedingungen, Vorschriften von Berufsgenossenschaften, Behörden und Fachverbänden zu entsprechen. Wir haben Ihnen gegenüber keine Rüge zu leisten (siehe auch §§ 377,378 BGB). Mängel der Lieferung/Leistung sind sofort nach Aufforderung unentgeltlich, einschließlich aller auftretenden Nebenkosten zu beseitigen. Uns obliegt die Wahl ob die Mängelbeseitigung durch Reparatur oder durch Austausch der mangelhaften Teile beseitigt werden soll. Die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere im Hinblick auf Rücktritt, Minderung, Schadensersatz bleiben unberührt. Kommen Sie innerhalb der von uns gesetzten angemessenen Frist Ihrer Gewährleistungsverpflichtung nicht nach, so können wir auf Ihre Kosten die erforderlichen Maßnahmen treffen, dies unbeschadet Ihrer Gewährleistungsverpflichtung. Durch Rückspache mit Ihnen können wir die Mängelbeseitung durch Dritte vornehmen lassen. Werden wir wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen oder Produkthaftungsgesetze wegen eines Mangels unseres Produktes, welches auf Ihre mangelhaften Ware/Produkt/Leistung zurückzuführen ist oder durch die von Ihnen gelieferten Produkte/Leistungen verursacht wurden, in Anspruch genommen, so sind wir berechtigt von Ihnen den Ersatz des Schadens zu verlangen. Dieser Schaden umfasst auch die Kosten einer vorsorglichen Rückrufaktion. Sie bestätigen sich gegen alle Risiken aus Produkthaftung (incl. Rückrufrisikos) in angemessener Höhe zu versichern und uns diese Versicherungspolice auf Verlangen vorzulegen.

  4. Preise, Versand, Verpackung, Gefahrenübergang
    Die vereinbarten Preise sind Festpreise unter Ausschluß von etwaigen Nachforderung jeglicher Art. In diesen Preisen sind Kosten für Verpackung, Fracht / Transport, Kosten für Transportversicherungen bis zu der vereinbarten Lieferanschrift enthalten. Sind bei der Bestellung keine Preise benannt, so gelten Ihre derzeitigen Listenpreise mit den handelsüblichen Abzügen. In diesem Fall wird die Vereinbarung den Erfüllungsort betreffend nicht berührt. Jede Lieferung ist uns unverzüglich durch eine Versandanzeige(respektive Art, Gewicht, Menge) anzuzeigen. Sämtliche Versandanzeigen, Frachtbriefe, Rechnungen und Korrespondenz haben unsere Bestell- bzw. Auftragsnummer zu enthalten. Wir nehmen nur die von uns bestellte Ware in der bestellten Menge an. Die Gefahr des Versands, der Verschlechterung der Ware, zufälligen Untergangs, erfolgt auf Ihre Gefahr hin bis die Ware von uns an der bestimmten Annahmestelle / Versandanschrift abgenommen bzw. übernommen wird. Ihre Rücknahmeverpflichtung der Verpackung richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Umverpackungen, Transportverpackungen und sonstige Verpackungen werden Sie bei uns kostenfrei abholen/entsorgen lassen. Werden uns Verpackungen gesondert in Rechnung gestellt und befinden sich diese in gutem Zustand, so sind wir berechtigt gegen eine Vergütung von 2/3 des in der Rechnung angegebenen Wertes für uns frachtfrei an Sie zurückzusenden.

  5. Rechnungserteilung und Zahlung
    Nach erfolgter Lieferung sind uns Rechnungen in zweifacher Ausfertigung (Original + Kopie(deutlich gekennzeichnet) mit allen dazugehörigen Unterlagen in ordnungsgemäßer Form (insbesondere steuerrechtlicher Form) einzureichen. Nicht ordnungsgemäß eingereichte Rechnungen (wie oben bezeichnet) gelten erst vom Zeitpunkt der Richtigstellung als bei uns eingegangen. Die Zahlung erfolgt innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen rein netto auf dem handelsüblichen Weg nach Lieferung bzw. Leistung und Rechnungseingang. Nicht zur Anwendung kommt § 286 (3) BGB. Frühestens ab Rechnungseingang beginnen Zahlungsfristen. Bei mangelhafter Lieferung / Leistung sind wir berechtigt einen wertanteiligen Betrag bis zur ordentlichen Erfüllung zurückzuhalten.

  6. Bescheinigungen, Zertifikate, Prüfberichte
    Soweit Prüfzeichen (GS, etc.), Zertifikate, Prüfberichte mit dem Produkt / Artikel, Lieferung oder Leistung vereinbart sind, sind sie wesentlicher Bestandteil des Produkts /Artikel, der Lieferung oder Leistung. Diese gehören zum Lieferumfang und sind uns sofort nach Auslieferung zu übersenden.

  7. Auftrags- und Bestellunterlagen
    Sämtliche Ihnen überlassene Unterlagen bleiben in unserem Eigentum. Von Ihnen für uns erstellte Unterlagen, Pläne, EDV, etc. gehen ohne besondere Vergütung in unser Eigentum über. Die bezeichneten Unterlagen dürfen von Ihnen nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Sämtliche Unterlagen sind nach Ende des Auftrags an uns auszuhändigen.

  8. Eigentumsvorbehalt
    Ihre Lieferung und Leistung erfolgt ohne Eigentumsvorbehalt.

  9. Abtretungen, Aufrechnungen
    Ohne unsere Zustimmung sind Sie nicht berechtigt unseren Auftrag an Dritte weiterzuvergeben. Falls Sie den Auftrag weitervergeben, so sind diese Ihre Erfüllungsgehilfen. Sie sind berechtigt Ihre Forderungen gegen uns abzutreten. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich und nur aufgrund dieser Ansprüche können Sie ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Wir sind berechtigt alle Rechte und Pflichten einem Dritten zu übertragen.

  10. Schutzrechte
    Sie garantieren das sämtliche Lieferungen und Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind, durch Waren oder Liefergegenstände keine Patente, Lizenzen oder Schutzrechte Dritter verletzt werden. Sie stellen uns diesbezüglich von Ansprüchen Dritter aus Patenten, Lizenze, Schutzrechten frei. Im Falle Schutzrechte Dritter sind wir berechtigt auf Ihre Kosten die B3enutzungsgenehmigung einzuholen.

  11. Schlußbestimmungen
    Sollten einzelne Teile dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein , wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht tangiert oder beeinträchtigt. Erfüllungsort der Lieferverpflichtung ist die von uns angegebene Versandanschrift bzw. Ort Wahrenannahme, soweit nicht anderes vereinbart. Gerichtsstand für Kaufleute ist Ellrich. Ausgeschlossen ist die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze und das Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG).

    Stand: 01.01.2013